Elektriker

Elektriker sparen und selber machen

 

Sie haben einen technischen Defekt im Haushalt und wissen nicht ob Sie ihn selber beheben können? In welchen Fällen sollten Sie einen Elektriker rufen und was macht ein Elektriker überhaupt?

Ein Elektriker (oder Elektroinstallateur) ist eine ausgebildete Fachkraft, die geschult und befugt ist Reparaturen und Installationen vorzunehmen. Ob also Ihr Herd den Geist aufgegeben hat oder Sie ihn anschließen wollen, ob Ihr Strom im Haus nicht mehr geht oder Sie ein neues Haus bauen und dieses erst noch mit Strom versorgen wollen, für viele Arbeiten ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben sich an einen Profi zu wenden.

Aber woher weiß man, wann man sich strafbar macht und wann man unnötig Geld für einen Fachmann ausgibt?

 

Was darf ein Laie, was darf er nicht?

Hier ist ein gesundes Maß an Menschenverstand gefragt. Geht beispielsweise das Licht aus, wechseln wir zuerst die Glühbirne aus. Das ist relativ ungefährlich und auch für Laien einfach zu bewerkstelligen. Brennt das Licht dann immer noch nicht, gehen wir zum Sicherungskasten und überprüfen ob die Sicherung „rausgeflogen“ ist. Ist sie es, dann brauchen wir natürlich keinen Techniker rufen um sie wieder umzulegen – das können wir selbst! Was aber, wenn auch dieser Trick die Birne nicht wieder zum Leuchten bringt, weil die Sicherung „durch“ ist? Jeder von uns hat schon mal im Auto, im Verstärker oder in anderen kleineren technischen Geräten eine Sicherung ausgetauscht.

 

Hobby-Elektriker können sich strafbar machen

Am Hausanschlusskasten darf der Laie dies nicht. Das ist nicht nur sehr gefährlich, sondern laut Niederspannungsanschlussgesetz § 13 Absatz 2 auch gesetzlich verboten. Wir als Laien könnten einen Lichtbogen zünden, wenn wir uns hier als Heimwerker betätigen – und das ist lebensgefährlich! Daher muss in diesem Fall ein Techniker gerufen werden.

Nimmt ein Laie beispielsweise eine Reparatur an einem Herd vor, so macht er sich dabei nicht nur strafbar, er gefährdet vor allem seine eigene Gesundheit. In den meisten Fällen sogar auch die von seinen Mitmenschen. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung den Schaden nicht mehr. Je nach Schadensaußmaß und vorgenommener Bastelei wird ein solches Verhalten als „grob fahrlässig“, in einigen Fällen sogar als „Vorsatz“ eingestuft werden. Das zahlt keine Versicherung, hier kommt es zum Regress.

Dieses Szenario entspricht durchaus der Realität, wenn Ungeschulte an technischen Geräten herumschrauben. Darüber hinaus ist es selbstverständlich ungleich teurer als die Kosten für den Elektriker.

Wenn Sie also das nächste Mal vor dem roten und dem blauen Kabel knien, denken Sie daran:Wer nach einem Unfall mit heiler Haut davon kommt, hat neben den strafrechtlichen Folgen in der Regel auch einen großen Schaden zu verantworten. Ein geschulter Techniker dagegen kann solche Arbeiten schnell erledigen und zwar so, dass dadurch einerseits niemand zu Schaden kommt und die Reparatur auch von Dauer ist.